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Herr Andreas Neukirchen ist 1979 in die ZT-Kanzlei für Bauwesen Dipl.-Ing. Dr. techn. Hermann Neukirchen als Mitarbeiter eingetreten.
1996 wurde die ZT-Kanzlei Prof. BR h.c. DI Dr. techn. Hermann Neukirchen zur Ingenieurbüro Neukirchen ZT-GmbH.
Herr DI Andreas Neukirchen übernahm 1996 die Prokura der ZT-GmbH und erwarb 1998 nach dem Ausscheiden von Prof. Hermann Neukirchen mit Partner Ing. Karl Cigler die ZT-GmbH und führte diese als geschäftsführender Gesellschafter von 01.Jänner1998 an. Diese wurde 2001 mit dem Partner ZT DI Gernot Pfannhauser erweitert, der die zusätzliche Befugnis Kulturtechnik und Wasserbau einbrachte. Im Zuge von Restrukturierungsmaßnahmen wird die ZT-GmbH geschlossen.
Seit 1. November 2017 werden von BR h.c. DI Andreas Neukirchen M.A. Ziviltechniker Leistungen auf dem Fachgebiet Bauingenieurwesen, Schalltechnik und mediative Prozeßbegleitung in Form der Ziviltechniker Kanzlei als Einzelfirma angeboten.
Als Ziviltechniker Kanzlei bieten wir unseren Kunden mit Baurat h.c.
Dipl.-Ing. Andreas Neukirchen M.A. und
Mitarbeitern eine
optimale und sehr persönliche Betreuung.
Unser Leitmotiv ist der respektvolle und wertschätzende, faire
Umgang mit Kunden, Partnern, Subauftragnehmern, Mitbewerbern und
Mitarbeitern.
Unsere Aufgaben sehen wir vor allem in umfassender, kreativer,
lösungs- und zukunftsorientierter Beratung, Planung und Begleitung
Ihrer Projekte auf dem Gebiet Bauingenieurwesen,
Sachverständigentätigkeit, Mediation und Schalltechnik.
Wir betreuen sie gerne von der Projektidee bis zur Fertigstellung
Ihres Vorhabens. Sollte es die Aufgabenstellung erfordern, können
wir für Sie entweder ein optimales Team erforderlichenfalls mit
Partnerbüros zusammenstellen oder fügen uns in ein bestehendes Team
ein.
Die Referenzprojekte von Baurat h.c. DI Andreas Neukirchen M.A.
zeigen die Vielseitigkeit und Teamfähigkeit unserer Kanzlei.
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Antoine de Saint Exupery.